Quiz - Bürgerservice - Kontakt - Links - Home   

Aktuelles

» aktuelle Meldungen » Ausbildung » Einsätze » Termine » Funk

Die Feuerwehr

» Ausrüstung » Kommando » Mannschaft » Pflichtbereich » Zeughaus

Bewerbsgruppe

» Breiningsham 1 » Bewerbe aktuell » Rückblick

Jugendgruppe

» Die Gruppe » Betreuer » Bewerbe aktuell » Rückblick

Veranstaltungen

» Horuck Party » Erntebier » Stefaniball

Archiv

» Meldungen » Berichte » Einsätze » Fotoarchiv » Statistik

» Bürgerservice        

Verhalten bei Gasgeruch

Egal ob Sie über mit Flüssiggas oder Erdgas versorgt sind: Folgende Regeln sollten bei Gasgeruch oder Gebrechen von Gasleitungen unbedingt eingehalten werden:

Zündquellen vermeiden bzw. abstellen!

keine Flammen, keine Funken, keine Schalter betätigen, kein Telefon

Räume lüften!

Fenster und Türen öffnen

Gashaupthahn schließen!

 

Gefahrenbereich weiträumig absperren bzw. räumen!

Personen warnen bzw. fernhalten (klopfen, nicht klingeln!)

NOTRUF 128 -
Gasversorungsunternehmen verständigen!

von außerhalb des Gefahrenbereichs

Ist ausströmendes Gas in Brand geraten, ist es besser, dieses kontrolliert brennen zu lassen, solange das Gas nicht abgestellt werden kann. Gefährdete Objekte schützen!

(Quelle: OÖ Ferngas AG)