Verhalten bei Gasgeruch
Egal
ob Sie über mit Flüssiggas oder Erdgas versorgt sind: Folgende
Regeln sollten bei Gasgeruch oder Gebrechen von Gasleitungen unbedingt eingehalten
werden:
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Zündquellen vermeiden bzw. abstellen! keine Flammen, keine Funken, keine Schalter betätigen, kein Telefon |
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Räume lüften! Fenster und Türen öffnen |
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Gashaupthahn schließen!
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Gefahrenbereich weiträumig absperren bzw. räumen! Personen warnen bzw. fernhalten (klopfen, nicht klingeln!) |
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NOTRUF 128 - von außerhalb des Gefahrenbereichs |
Ist ausströmendes Gas in Brand geraten, ist es besser, dieses kontrolliert brennen zu lassen, solange das Gas nicht abgestellt werden kann. Gefährdete Objekte schützen!
(Quelle: OÖ Ferngas AG)






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